Ausbildung, Grundqualifikation und Weiterbildung für Fahrer/innen im Güterkraft- oder Personenverkehr.
Profi mit Verantwortung
Ausbildung zum Berufskraftfahrer
Die Ausbildung dauert drei Jahre und endet mit einer bestandenen Abschlussprüfung bei der Industrie- und Handelskammer. Während der Ausbildung werden dir die praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten durch deinen Ausbildungsbetrieb vermittelt. Das theoretische Wissen erhältst du in der Berufsschule.
Ausbildungsdauer:
3 Jahre (im Betrieb und Berufsschule)
Anforderungen:
mindestens 17 Jahre, Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss, Fachkraft im Fahrbetrieb = mindestens 18 Jahre
Aufgaben:
Vielseitig. Vom Fahren des LKW oder Bus bis hin zur Tourenplanung.
Zukunftsaussichten:
Super! Europa wächst mehr und mehr zusammen und so wird auch der Güter- und Personenverkehr immer weiter zunehmen. Der Job des Berufskraftfahrers wird immer gefragt sein.
Die Weiterbildung
Die Weiterbildungsmaßnahmen gliedern sich nach gesetzlichen Vorgaben in 5 Module. Alle fünf Jahre sind 5 Weiterbildungen à 7 Stunden zum Erhalt der Schlüsselzahl 95 vorgeschrieben. Eine grobe Übersicht über die Inhalte der Weiterbildung geben die sog. 5 Module. Bei allen Modulen sind Seminarunterlagen und eine Kaffee-Flatrate inklusive.
→ Modul 1 ECO-Training und Assistenzsysteme
→ Modul 2 Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
→ Modul 5 Sicherheit für Ladung & Fahrgast
Es können aber auch je nach Anforderung Themeninhalte beliebig miteinander kombiniert werden. Es sind ein- oder mehrtägige Weiterbildungen bis hin zu einem zusammenhängenden 5–Tages–Block mit 7 Stunden pro Tag möglich. Die Weiterbildung kann auf fünf Jahre verteilt werden (1 Tag / Jahr). Es können aber auch je nach Anforderung Themeninhalte beliebig miteinander kombiniert werden. Es sind ein- oder mehrtägige Weiterbildungen bis hin zu einem zusammenhängenden 5–Tages–Block mit 7 Stunden pro Tag möglich. Die Weiterbildung kann auf fünf Jahre verteilt werden (1 Tag / Jahr).
Wird bei einer Führerscheinverlängerung kein Weiterbildungsnachweis mit eingereicht bleibt die Fahrerlaubnis in vollem Umfang erhalten. Lediglich die Schlüsselzahl 95 entfällt und es dürfen keine gewerblichen Transporte mehr durchgeführt werden.
Mit dem Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz/BKrFQG) und der Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV) wurde in Deutschland die EU-Berufskraftfahrer-Richtlinie 2003/59 umgesetzt.
Von den Regelungen zur Grundqualifikation waren zunächst Omnibusfahrer/innen betroffen, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 9. September 2008 erworben haben. Ab dem 10. September 2009 erstreckt sich die Regelung nun auch auf die Lkw-Fahrer. Für den Erwerb der Grundqualifikation nach BKrFQG gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: "Prüfung beschleunigte Grundqualifikation", die aus 140 Stunden Unterricht in einer zugelassenen Ausbildungsstätte und nur einer schriftlichen Prüfung von 90 Minuten Dauer besteht.
oder der
"Prüfung Grundqualifikation", die sehr umfangreich ist und aus einem schriftlichen Teil von vier Stunden und einem praktischen Teil von bis zu dreieinhalb Stunden besteht, in diesem komplexe Verkehrsituationen bewältigt werden müssen. Für diese "Prüfung Grundqualifikation" ist keine Teilnahme an einer Schulung vorgeschrieben; erforderlich ist aber der Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnis und bereits Praktische Kenntnisse.
Für die Durchführung der Prüfungen sind die Industrie- und Handelskammern zuständig. Es gilt das Wohnortprinzip, d.h. die Prüfung ist vor der IHK abzulegen, in deren Bezirk der Prüfungsteilnehmer seinen Wohnsitz hat. Um ein einheitliches Prüfungsverfahren zu gewährleisten, haben die IHKs bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen erarbeitet. Gleichzeitig ist die Behörde die die Führerscheinangelegenheiten regelt, die zuständige Stelle.
Beschleunigte Grundqualifikation
- Eine Fahrerlaubnis ist hierbei nicht erforderlich
- 140 Stunden Unterricht á 60 Minuten an einer Ausbildungsstätte
- Davon mindestens 10 Fahrstunden á 60 Minuten, (unter Aufsicht einer Person mit Fahrlehrerlaubnis der jeweiligen Klasse) und erfolgreicher theoretischer Prüfung von 90 Minuten Dauer
- 90 minütige theoretische Prüfung durch die IHK
- Ist bei Vorbesitz der Klasse C1 oder der alten Klasse 3 nicht erforderlich
Beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger
Diese Prüfung kann abgelegt werden:
- Wenn der Prüfungsteilnehmer bereits eine „Grundqualifikation / beschl. Grundqualifikation für den Güterkraft- und Personenverkehr“ erfolgreich absolviert hat
- Wenn der Prüfungsteilnehmer einen Führeschein mit der entsprechenden gültigen Fahrerlaubnisklasse besitzt – erworben vor den Stichtagen (D/DE, D1/D1E 10. Sept. 2008 und C/CE, C1/C1E 10. Sept. 2009)
Für die "Umsteigerprüfung" sind 35 Stunden Unterricht á 60 Minuten inkl. 2,5 Stunden Fahrpraxis erforderlich. Sie schliesst mit einer 45-minütigen Prüfung vor der IHK ab.
Beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger
Die Prüfung "Grundqualifikation Quereinsteiger" bzw. "beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger" können Fahrer ablegen, die einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr (Omnibus), nach der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr besitzen. Die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr kann nicht angerechnet werden.
Die Module
Modul 1 ECO-Training und Assistenzsysteme
Nach Absolvierung dieses Moduls sollen Sie fähig sein, eine wirtschaftliche Fahrweise anzuwenden. Dies wirkt kostendämpfend, und das nicht allein durch sinkenden Kraftstoffverbrauch, sondern auch durch geringeren Verschleiß. Mit Eco-Trainings können so erhebliche Einsparpotenziale realisiert werden.
- Voraussetzung für wirtschaftliches Fahren: Die technische Wartung
- Notwendigkeit von Abgasnachbehandlungssystemen
- Technik zur Unterstützung wirtschaftlichen Fahrens
- Analyse der Fahrwiderstände
- Eco-Fahrphilosophie
- Alternative Kraftstoffe
- Fahrer-Motivation zu wirtschaftlichem Fahren
- Wirtschaftlichkeitsrechnung
- Praktische Übungen (wenn erwünscht)
Modul 2 Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
Kenntnisse zu den allgemeinen und sozialrechtlichen Vorschriften sind nicht nur Voraussetzung, um rechtlich auf dem aktuellsten Stand zu sein, sondern auch wichtig, um im Fahrerinteresse die Gefahren zu senken.
- Die sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und deren Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten
- Digitale und zum analoge Kontrollgerät sowie zu den damit verbundenen Mitführpflichten gemäß EG- und AETR-Richtlinien
- Arbeitszeitgesetz
- Auffrischung von Verkehrsregeln
- Neue Vorschriften zu Handy-Benutzung
- Mautausweichverkehr
- Personen im Laderaum
- Anschnallpflicht
- Reißverschlussverfahren
- Neue Verkehrszeichen
Modul 3 Gefahrenwahrnehmung
Der richtige Umgang mit immer höheren Standards an Sicherheitstechnik erfordern eine stete Weiterbildung. Kenntnisse dazu und zum Verhalten in Grenzsituationen werden in diesem Modul behandelt:
- Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen
- Kenntnisse der technischen Merkmale und Funktionsweisen der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
- Hinweise auf praktische Sicherheitsübungen
- Kraftübertragung und Bremsmethoden
- Kurvenfahren (unter- bzw. übersteuern)
Modul 4 Schadensprävention
Dieses Modul ist für die zwei Fachgebiete LKW-Fahrer und Bus-Fahrer getrennt, um gezielt Weiterbildungsmaßnahmen anbieten zu können.
Für LKW-Fahrer
Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterverkehrs und der Marktordnung
- Der Fahrer als Imageträger des Unternehmens
- Kommunikationspartner des Fahrers
- Die Bedeutung qualifizierter Fahrer
- Die angemessene Arbeitsorganisation
- Unterschiedliche Rollen des Fahrers
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
- Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
- Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer entgegenzuwirken
Für Bus-Fahrer
Im Zuge des stetig steigenden Konkurrenzdrucks müssen sich Unternehmen durch ein positives Image von der Konkurrenz abheben. Dieses Modul zeigt an zahlreichen Beispielen Möglichkeiten, wie der Fahrer aktiv dazu beitragen kann, dem Unternehmen ein positives Bild zu verleihen.
- Der Verkehrsmarkt in Deutschland
- Image – mehr als ein Bild
- Das Fahrzeug als Visitenkarte des Unternehmens
- Der Fahrer als Repräsentant des Unternehmens
- Gründe für ein marktorientiertes Verhalten
- Bedeutung von Markt und Image für die Zukunft
Modul 5 Sicherheit für Ladung & Fahrgast
Dieses Modul ist für die zwei Fachgebiete LKW-Fahrer und Bus-Fahrer getrennt, um gezielt Weiterbildungsmaßnahmen anbieten zu können.
Für LKW-Fahrer
Unzureichende Ladungssicherung ist eine der Hauptursachen für schwerste Unfälle. Wie Fahrer ihre Ladungen richtig verladen und verzurren, erfahren Sie in diesem Modul.
- Kenntnisse über die wirkenden Kräfte während der Fahrt
- Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Kraftfahrzeugs und des Fahrbahnprofils
- Berechnung der Nutzlast und des Nutzvolumens
- Richtige Verteilung der Ladung
- Auswirkung der Überladung auf die Achse
- Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt
- Arten von Verpackungen und Lastträgern
- Feststell- und Verzurrtechniken
- Richtige Verwendung der Zurrgurte
Für Bus-Fahrer
Die Sicherheit der Fahrgäste und die eigene Gesundheit sind ein Maßstab für die erfolgreiche Tätigkeit als Busfahrer. Wie der Fahrer dazu beitragen kann, vermittelt dieses Modul.
- Pflichten des Fahrzeugführers
- Richtige Einschätzung der Längs- und Seitwärtsbewegungen des Fahrzeugs
- Nutzung bestimmter Verkehrsflächen
- Sicherheitsausstattung von Bussen
- Vorbeugung von Gesundheitsschäden
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung