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Was ist zu beachten? Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Dein Stück Freiheit

Voraussetzung: Ab einem Alter von 16 ½ Jahren kannst Du die Zulassung zum begleiteten Fahren (BF 17) beantragen und mit der Ausbildung beginnen. Die Theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vorher abgelegt werden.

Nach bestandener Prüfung gibt es keinen Kartenführerschein, sondern eine Prüfbescheinigung; damit beginnt auch die zweijährige Probezeit.
Gefahren werden darf bis zum 18. Geburtstag nur mit den auf der Bescheinigung eingetragenen Begleitperson in Deutschland und Österreich.

Welche Voraussetzungen muss die Begleitperson mitbringen?
– Mindestens 30 Jahre alt.
– Mindestens 5 Jahre im Besitz des Führerscheins Klasse B.
– Höchstens 1 Punkt im VZR Flensburg bei Antragstellung.

Welche Klassen kann man mit 17 machen?
– Klasse B, B (mit Schlüsselzahl 96) oder BE.

Welche Fahrerlaubnisklassen sind eingeschlossen?
– Die Klassen AM und L.

Dürfen diese Fahrzeuge dann ohne Begleitperson gefahren werden?
– Ja, weil das dafür erforderliche Mindestalter bereits erreicht ist.

Darf ich mit der Prüfungsbescheinigung ins Ausland fahren?
– Nein, die Bescheinigung ist nur in der Bundesrepublik Deutschland gültig
(Ausnahme: Österreich).

Habe ich weitere Vorteile durch Bf17?
– Viele Autoversicherer stufen Bf17 Teilnehmer günstiger ein.
– Die Probezeit läuft bereits ab Erteilung der Bf17 Fahrberechtigung.

Wie läuft die Ausbildung ab?
– Identisch mit der Ausbildung eines 18-jährigen.

Gibt es besondere Vorschriften für die Prüfung?
– Für die Prüfung gibt es keine besonderen Vorschriften.

Wann darf die theoretische Prüfung abgelegt werden?
– Drei Monate vor dem 17. Geburtstag.

Wann darf die praktische Prüfung abgelegt werden?
– Einen Monat vor dem 17. Geburtstag.

Muss man mit 18 noch mal eine Prüfung machen?
– Nein, nach dem 18. Geburtstag kann man seinen Kartenführerschein abholen.

Weitere Fragen?
Kommt doch mal vorbei oder ruft bei uns an 0971 718 79 555

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