Ausbildung, Grundqualifikation und Weiterbildung für Fahrer/innen im Güterkraft- oder Personenverkehr.
Die Ausbildung dauert drei Jahre und endet mit einer bestandenen Abschlussprüfung bei der Industrie- und Handelskammer. Während der Ausbildung werden dir die praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten durch deinen Ausbildungsbetrieb vermittelt. Das theoretische Wissen erhältst du in der Berufsschule.
Ausbildungsdauer:
3 Jahre (im Betrieb und Berufsschule)
Anforderungen:
mindestens 17 Jahre, Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss, Fachkraft im Fahrbetrieb = mindestens 18 Jahre
Aufgaben:
Vielseitig. Vom Fahren des LKW oder Bus bis hin zur Tourenplanung.
Zukunftsaussichten:
Super! Europa wächst mehr und mehr zusammen und so wird auch der Güter- und Personenverkehr immer weiter zunehmen. Der Job des Berufskraftfahrers wird immer gefragt sein.
Diese Prüfung kann abgelegt werden:
Für die "Umsteigerprüfung" sind 35 Stunden Unterricht á 60 Minuten inkl. 2,5 Stunden Fahrpraxis erforderlich. Sie schließt mit einer 45-minütigen Prüfung vor der IHK ab.
Die Prüfung "Grundqualifikation Quereinsteiger" bzw. "beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger" können Fahrer ablegen, die einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr (Omnibus), nach der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr besitzen. Die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr kann nicht angerechnet werden.