Voraussetzung: Ab einem Alter von 16 ½ Jahren kannst Du die Zulassung zum begleiteten Fahren (BF 17) beantragen und mit der Ausbildung beginnen. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vorher abgelegt werden.
Nach bestandener Prüfung gibt es keinen Kartenführerschein, sondern eine Prüfbescheinigung; damit beginnt auch die zweijährige Probezeit.
Gefahren werden darf bis zum 18. Geburtstag nur mit den auf der Bescheinigung eingetragenen Begleitperson in Deutschland und Österreich.
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