Eine neues Automatikfahrzeug ergänzt ab diesem Monat unseren Fuhrpark.
Die Automatikregelung in der Führerscheinklasse B (PKW) hat sich zum 1. April geändert. D.h., die Ausbildung kann auf einem Automatikfahrzeug durchgeführt werden. Es müssen lediglich zehn Ausbildungsstunden auf einem Schaltfahrzeug durchgeführt werden. Eine kleine Prüfung durch den Fahrlehrer bestätigt, dass der Fahrschüler mit einem Schaltfahrzeug umgehen kann.